Erlebnisse und Rezepte binationaler Familien

Familienbande

Familienbande und ungeschriebene Gesetze

Vielleicht geht es einigen Lesern hier wie mir, die sich am Anfang ihrer binationalen Beziehung fragen, was denn da eigentlich auf sie zukommt. In manchen Fällen ist es unspektakulär und unterscheidet sich nicht von einer Beziehung, in der die Personen aus dem gleichen Land stammen. In anderen Fällen gibt es sehr gravierende Unterschiede.

Ein wesentlicher Unterschied kann z.B. die Bedeutung der Familie sein. Wir in Deutschland empfinden es oft als erstrebenswert nach der Ausbildung oder dem Studium den Schoss der Familie zu verlassen und unser eigenes Leben zu leben. Für die Pflege von Alten gibt es Versicherungen und Pflegedienste, für die Betreuung der Kinder die Krippen und Kindergärten.

In vielen Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas hat die Familie einen anderen Stellenwert. Hier wird sich auch noch nach Verlassen des elterlichen Wohnraums viel umeinander gekümmert. Großeltern werden von ihren Kindern versorgt, welche wiederrum auf die Enkelkinder aufpassen. Und so kommt es, dass sich Menschen aus diesen Gemeinschaften auch dann noch ihrer Familie gegenüber verpflichtet fühlen, wenn sie bereits das Land verlassen haben. Mir scheint, dass ungern über dieses Thema geredet wird, aber es gehört oft zur Realität einer binationalen Beziehung, dass Geld in das Heimatland des ausländischen Partners transferiert wird, um die dort verbliebenen Familienmitglieder zu unterstützen, Häuser zu bauen oder Geschäfte zu eröffnen. Das bedeutet natürlich auch, dass ein Teil des verdienten Geldes nicht der Partnerschaft oder Familie in Deutschland zur Verfügung steht.

Ein weiterer Punkt ist, dass Familienmitglieder aus dem Ausland den Wunsch äußern nach Deutschland zu kommen z.B. für einen längeren Besuch oder um ein Studium zu beginnen. In einem solchen Fall muss eine Person mit dauerhaftem Wohnsitz und gesichertem Einkommen in Deutschland eine entsprechende Einladung aussprechen bzw. schriftlich abgeben. Nur so ist eine Einreise aus bestimmten Ländern (visumspflichtige Länder hier) und ein maximaler Aufenthalt von drei Monaten möglich. In diesem Schreiben muss sich der Gastgeber ebenfalls dazu bereit erklären, für sämtliche anfallende Kosten seines Gastes aufzukommen! Da dieses sehr kostspielig werden kann, ist es empfehlenswert eine Kranken- und Haftpflichtversicherung für diesen ausländischen Besuch abzuschließen (Beispiel für eine solche Incoming-Versicherung hier). Die Kosten dieser Versicherung variieren je nach Leistungsumfang. Wichtig ist für euch auch zu wissen, dass derjenige, der die Garantie für den Besuch in Deutschland übernimmt auch dafür verantwortlich ist, dass diese Person am entsprechenden Tag Deutschland wieder verlässt.

Ein Beispiel für ein solches Einladungsschreiben habe ich euch hier als Download eingebunden:

All dieses muss kein Problem für die Beziehung darstellen, wenn man von Anfang an darüber spricht und die Rahmenbedingungen klärt. Offenheit ist hier, wie in anderen Beziehungen auch, der Schlüssel zum Erfolg.

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